Es wird ein Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen gestellt / Leitungen nach dem SGB XII als Eingliederungshilfe für die Aufnahme in eine heilpädagogische Kindertageseinrichtung
- im Kindergarten erhalten Sie den Antrag, der auch gemeinsam ausgefüllt werden kann
- dieser wird an den Landkreis Leer gesandt
- durch die Ärzte des Gesundheitsamtes wird mittels einer Überprüfung des Kindes eine sozialmedizinische
Stellungnahme erstellt
- der Landkreis stimmt zu oder lehnt diesen Antrag ab