Es wird ein Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen gestellt / Leitungen nach dem SGB XII als Eingliederungshilfe für die Aufnahme in eine heilpädagogische Kindertageseinrichtung

 

- im Kindergarten erhalten Sie den Antrag, der auch gemeinsam ausgefüllt werden kann

- dieser wird an den Landkreis Leer gesandt

- durch die Ärzte des Gesundheitsamtes wird mittels einer Überprüfung des Kindes eine sozialmedizinische 
  Stellungnahme erstellt

- der Landkreis stimmt zu oder lehnt diesen Antrag ab